Versicherungsrecht – Die zum 01.01.2025 geplante Einführung einer bürokratischen Wartefrist gefährdet die automobile RSV
Eine Woche Wartefrist zwischen Abschluss des Kauf- und Finanzierungsvertrages über ein
Kraftfahrzeug und dem Abschluss einer automobilen Restschuldversicherung (RSV) – das hat
der Gesetzgeber Ende 2023 erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum
Zukunftsfinanzierungsgesetz völlig überraschend beschlossen. Ziel des ZDKs ist es nun, das
Inkrafttreten dieser zulasten von Verbrauchern und Autohändlern gehenden Wartefrist zu
verhindern. Denn deren Folge wäre einerseits ein faktisches Verkaufsverbot und andererseits
ein zusätzlicher Zeit- und damit Kostenaufwand für die Autohäuser.