PN-Messung ab 01.07.2023 - Gemeinsame Information Überwachungsorganisationen und ZDK
ZDK und Überwachungsorganisationen haben die in der Anlage beigefügte gemeinsame
Information für anerkannte AU-Werkstätten "Einführung der Messung der
Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für Dieselfahrzeuge ab der Emissionsklasse EURO
6/VI ab dem 01.07.2023" erstellt.
In den letzten Wochen haben wir mehrfach darüber berichtet, dass ab dem 01.07.2023 verpflichtend eine Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) anstatt der bisherigen Trübungsmessung an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) durchgeführt werden muss.
In der gemeinsamen Information wird auf diesen Sachverhalt eingegangen und deutlich gemacht, dass zum einen alle Dieselfahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) über eine PN-Messung in Verbindung mit dem Geräteleitfaden zur Bedienerführung (Software-Version 6) und alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/Euro V (Pkw, Nutzfahrzeuge) über eine Trübungsmessung anhand der Bedienerführung (Software-Versionen 4, 5, 5.01 oder 6) im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) zu prüfen sind. Weiterhin wird die Dokumentation einer in einem akkreditierten System durchgeführten AU (Inspektion) anhand der entsprechenden AU-Nachweise in Verbindung mit den jeweiligen eingesetzten Bedienerführungen (Software-Versionen 4, 5, 5.01 oder 6) durch die AU-Werkstätten dargestellt. Danach wird ein anhand der Bedienerführung (Software-Version 6) erstellter und elektronisch in die Software AÜK Plus übertragener AU-Nachweis direkt mit dem DAkkS-Symbol und der Akkreditierungsnummer versehen. Bei allen anderen mit den Software-Versionen 4, 5 und 5.01 erstellten AU-Nachweisen wird weiterhin zusätzlich das Beiblatt "Inspektionsbericht (AU-Nachweis)" mit DAkkS-Symbol und Akkreditierungsnummer "DIS-21211-01-00" über AÜK Plus ausgedruckt.