Abgasuntersuchung (AU) – PN-Messung an Dieselfahrzeugen ab Euro 6/ Euro VI zum 01.07.2023
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 73/2023 vom 08.05.2023 (Verkehrsblatt Nr. 11/2023 vom 15.06.2023) wird aufgrund der Feststellung einer ausreichenden und flächendeckenden Verfügbarkeit von Partikelanzahlmessgeräten (PN-Messgeräten) im Bundesgebiet die im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden getroffene Regelung zur Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für Dieselfahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) ab dem 01.07.2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben.
Diese "neue" PN-Messung in Verbindung mit dem Geräteleitfaden zur Bedienerführung (Software-Version 6) ersetzt ausnahmslos die bisherige Trübungsmessung an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI. Im Gegensatz dazu sind alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/Euro V (Pkw, Nutzfahrzeuge) ausschließlich über eine Trübungsmessung anhand der Bedienerführung (Software-Versionen 4, 5, 5.01 oder 6) mit den entsprechenden zugelassenen und kalibrierten Trübungsmessgeräten zu prüfen.
Gleichzeitig werden mit der Bekanntgabe des Einführungstermins für die PN-Messung zum 01.07.2023 alle weiteren erforderlichen Änderungen, die im Zusammenhang mit der PN-Messung (z. B. Prüfablauf der PN-Messung, AU-Geräteleitfaden (Software-Version 6), Messgenauigkeit der PN-Messgeräte (Partikelzähler) usw.) stehen und bereits mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 (Verkehrsblatt Nr. 20/2022 vom 31.10.2022) bekannt gegeben wurden, mit dem verbindlichen Anwendungszeitpunkt vollumfänglich ebenfalls in Kraft gesetzt.
Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 73/2023 vom 08.05.2023 finden Sie unter Material zum Herunterladen.
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