Technische Mitteilungen; hier: Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 - Änderung AU-Richtlinie

Technische Mitteilungen; hier: Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 - Änderung AU



Anliegend erhalten Sie die ZDK-Kommentierung zur Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 "Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) ("AU-Richtlinie").

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 werden unter anderem die Regelungen zur Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) neu festgelegt und anhand einer Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) ("AU-Richtlinie") durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben.

Gleichzeitig werden in diesem Zusammenhang weitere erforderliche Anpassungen in der AU-Richtlinie und deren unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens veröffentlicht sowie die mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 86/2021 vom 06.04.2021 (Verkehrsblatt Nr. 8/2021 vom 30.04.2021) vorgenommene Änderung der AU-Richtlinie vollständig aufgehoben. Außerdem wird die AU-Richtlinie mit dieser Änderungsrichtlinie um Voraussetzungen für die Verwendung von Abgasmessgeräten für Fremdzündungs- beziehungsweise Kompressionszündungsmotoren (Viergas-/Trübungsmessgeräte, Partikelzähler) sowie um die Einrichtung einer vom Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e.V. (ASA) geführten Datenbank, in der Informationen zu den erteilten Zulassungen der Abgasmessgeräte (Bauartzulassung, Baumusterprüfbescheinigung oder die EG-/EUBaumusterprüfbescheinigung usw.) enthalten sind, ergänzt.

Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168 vom 18.10.2022 erhalten Sie anliegend. Die Verkehrsblatt-Verlautbarung können wir diesem Schreiben nicht beifügen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt-Inhalten oder -Dokumentationen - auch nur auszugsweise - in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.

Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung wird im Verbandsorgan "kfz-betrieb" und in "TEMI Plus" (www.temiplus.de) zeitnah erfolgen.