Regelmäßige Eichung der Druckmanometer für SP-Werkstätten entfällt ab 01.01.2025

Die für das Inkrafttreten erforderliche Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt ist jetzt erfolgt (BGBL. 2024 Teil I Nr. 411 vom 13.12.2024).

Mit unserer Information vom 23.11.2024 haben wir über den Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Mess- und ichverordnung (MessEV) informiert, mit dem die langjährige Forderung des Kfz-Gewerbes umgesetzt wurde, die regelmäßige Eichung der Druckmanometer für anerkannte SP-Werkstätten abzuschaffen.

Somit entfällt ab dem 01.01.2025 die bisherige Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) für bestimmte Messgeräte zur Bestimmung des Drucks und des Schalldruckpegels, die zur
amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs verwendet werden (§ 29 StVZO).

Für die rund 3.400 anerkannten SP-Werkstätten bedeutet dies, dass keine Verpflichtung mehr besteht, eine Eichung bei der Eichbehörde für Druckmanometer, die im Rahmen der Sicherheitsprüfung (SP) zur Durchführung der Funktionsprüfung der Druckluftbremsanlage verwendet werden, zu beantragen.
Sollten bereits Anträge oder Beauftragungen bei den zuständigen Eichbehörden eingereicht worden sein, empfehlen wir den SP-Werkstätten, diese umgehend zu stornieren. Ab dem Inkrafttreten der Änderung besteht für alle Druckmanometer ausschließlich nur noch die Verpflichtung, die regelmäßige
Kalibrierung monatsgenau von einem nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierlabor durchführen zu lassen.