Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen fort, um den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur mit weiteren 150 Millionen Euro zu unterstützen. Der Förderaufruf richtet sich sowohl an die Transport- und Logistikbranche als auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Gefördert werden die Ausgaben für nicht öffentlich zugängliche, gewerblich genutzte Schnellladepunkte, einschließlich des Netzanschlusses für Pkw und Lkw.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden mit dem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 Kilowatt und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inklusive dem dafür notwendigen Netzanschluss. Bei der Installation sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers sowie die technischen Mindestanforderungen an die Ladeeinrichtung einzuhalten.
Förderfähig sind die unmittelbaren Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausrüstung (wie elektrische Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für Serienprodukte von Schnellladeinfrastruktur, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen werden dürfen.
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 Kilowatt (kW) beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten KMU maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Pro antragstellendes Unternehmen darf nur ein Antrag zu diesem Förderaufruf gestellt werden. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
Wie funktioniert’s?
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage eines Online-Antrags mit den dafür notwendigen Antragsunterlagen über die LIS-Förderplattform des Projektträgers Jülich (PtJ). Auf der Plattform, die am 3. Juni wieder geöffnet ist, erhält man Anweisungen zur Anwendung wie auch weitere Informationen zur Antragstellung.
https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen fort, um den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur mit weiteren 150 Millionen Euro zu unterstützen. Der Förderaufruf richtet sich sowohl an die Transport- und Logistikbranche als auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Gefördert werden die Ausgaben für nicht öffentlich zugängliche, gewerblich genutzte Schnellladepunkte, einschließlich des Netzanschlusses für Pkw und Lkw.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden mit dem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 Kilowatt und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inklusive dem dafür notwendigen Netzanschluss. Bei der Installation sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers sowie die technischen Mindestanforderungen an die Ladeeinrichtung einzuhalten.
Förderfähig sind die unmittelbaren Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausrüstung (wie elektrische Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für Serienprodukte von Schnellladeinfrastruktur, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen werden dürfen.
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 Kilowatt (kW) beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten KMU maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Pro antragstellendes Unternehmen darf nur ein Antrag zu diesem Förderaufruf gestellt werden. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
Wie funktioniert’s?
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage eines Online-Antrags mit den dafür notwendigen Antragsunterlagen über die LIS-Förderplattform des Projektträgers Jülich (PtJ). Auf der Plattform, die am 3. Juni wieder geöffnet ist, erhält man Anweisungen zur Anwendung wie auch weitere Informationen zur Antragstellung.
https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur