eRechnung ab dem 1.1.2025 - Bundesfinanzministerium stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung

Alle Unternehmen müssen ab dem 1.1.2025 eRechnungen zumindest empfangen können, denn der Rechnungsaussteller kann ab diesem Zeitpunkt selbst entscheiden, wie er künftig abrechnet. Im Zweifel erhält man dann eine reine Datensatzrechnung, für deren Empfang man neben einer E-Mailadresse eine Software benötigt, die reine Datensatzrechnungen lesen kann. Die einfachste Art einer solchen Software sind sogenannte xml-Viewer, die man aus dem Internet laden kann.

Mehrere Verbände haben in der Vergangenheit bei der Bundesregierung das Angebot einer kostenfreien staatliche Software der Finanzverwaltung gefordert. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung jetzt noch rechtzeitig nachgekommen. 

Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:

www.elster.de/eportal/e-rechnung ,  http://www.erechnung.elster.de , 
www.e-rechnung.elster.de

Auf dieser Seite kann man E-Rechnungen im Format XRechnung (reine Datensatzrechnungen) hochladen und für das menschliche Auge lesbar machen.