Sachmängelhaftung
Broschüren zum Thema
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Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Die ZDK-Broschüre „Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten Überblick über die derzeitige Rechtslage“ soll dem Kfz-Handel einen umfassenden Überblick über die aktuelle (komplexe) Rechtslage geben.
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Sachmangelhaftung nach der „Schuldrechtsreform 2.0“ - Die neuen Regelungen ab 1. Januar 2022
Unterlagen zum Webinar am 14.10.2021 - Präsentation - Die Aufzeichnung des Webinar können Sie sich unter folgendem Link ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=UT6mZ6u2HdQ
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Broschüre: Sachmängelhaftung im Kfz-Gewerbe
Für einen guten Überblick sorgt die Broschüre der ZDK-Rechtsabteilung: Über 900 verschiedene Urteile über alle Themen der Sachmängelhaftung beim Autokauf sind dort zusammengefasst. Das Nachschlagewerk wird jährlich ergänzt.
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Merkblatt: Rückabwicklung eines Kaufvertrags
In einem Merkblatt geben die ZDK-Juristen einen Überblick über wichtige Gerichtsentscheidungen rund um das Thema „Rückabwicklung“.
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Handbuch: Corporate Design
Das Manual gibt als Anleitung und Hilfestellung, um alle Kommunikationsmittel zu erstellen, die als Absender die Marke des Deutschen Kfz-Gewerbes tragen.
Verträge
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Formular: Vereinbarung über eine Probefahrt
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für die Vereinbarung über eine Probefahrt
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Formular: Verwahrungsvertrag für Räder und Reifen
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges mit Vollmacht
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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Vermittlungsvertrag eines privaten Kraftfahrzeugs mit Vollmacht und Kaufvertrag
Nach wie vor darf ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson selbst dann unter Ausschluss der Sachmangelhaftung vermitteln, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Dies deshalb, weil im Rahmen eines Vermittlungsgeschäfts nicht der Händler, sondern die Privatperson Verkäufer des Fahrzeugs ist. Allerdings darf das Vermittlungsgeschäft nicht missbräuchlich dazu eingesetzt werden, ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft des Händlers zu verschleiern. Dabei würde es sich nämlich um ein unzulässiges Schein- oder Umgehungsgeschäft handeln. Die Formulare wurden entwickelt, um Fahrzeughändler dabei zu unterstützen, Gebrauchtwagen rechtssicher unter Ausschluss der Sachmangelhaftung für eine Privatperson zu vermitteln.