Auf der Grundlage unseres Gesamtvertrages zwischen der GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und dem Verband des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. können Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen in Mecklenburg-Vorpommern einen Sonderrabatt von 20% auf den für sie gültigen Vergütungssatz ihres Einzelvertrages geltend machen.
Da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine Daten ohne Einwilligung der Mitglieder an die GEMA weitergeben dürfen, müssen die Betriebe diese Einwilligung erteilen, wenn sie GEMA-pflichtige Musik nutzen und von der Nachlassgewährung profitieren wollen.
Der Verband des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann nur die Daten der Mitglieder an die GEMA weiterleiten, die ihre Einwilligung erteilt haben. Die Einwilligung ist uns bis zum 28.02.2023 zu teilen, andernfalls entfällt der Rabatt.
Welche Angaben erforderlich sind, kann der Anlage Datenschutzerklärung entnommen werden.