Informationsveranstaltung: Umgang und Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen

Wann: 11. November 2024 / 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Wo: Handwerkskammer Rostock; Schwaaner Landstraße 8; 18055 Rostock

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge von Geflüchteten aus der Ukraine, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, auch in Deutschland zugelassen werden. Diese Regelung betrifft insbesondere jene, die bisher auf Basis einer Sondergenehmigung ihre Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland fahren durften. Doch damit ist nun Schluss!

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge aus der Ukraine offiziell zugelassen werden. Doch die Zulassung stellt einige Herausforderungen. Viele dieser Fahrzeuge besitzen keine EG-Typgenehmigung, weil sie für den osteuropäischen Nicht-EU-Markt hergestellt wurden oder entsprechen nicht denselben Abgasvorschriften oder Geräuschemissionen wie gleichaltrige europäische Fahrzeuge. 

Auch birgt die Zulassung solcher Fahrzeuge für den Gebrauchtwagenhandel oft nicht bekannte Risiken beim An- und Verkauf.

In unserer kostenfreien Informationsveranstaltung am 11.11.2024 wollen wir Sie über die Zulassungsverfahren und Risiken informieren. Unterstützt werden wir von Herrn Olaf Meyer Fachabteilungsleiter Prüfwesen/ Technischer Dienst der Dekra und Herrn Stephan Kyris Leiter der Zulassungsstelle Rostock.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und wertvolle Informationen zu erhalten, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kunden und deren Fahrzeugen helfen. 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Wir bitten um eine Anmeldung zu dieser Informationsveranstaltung bis: 06.11.2024.
    
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kfz-Verbandsteam

Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 15.10.2024

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