Kfz-Intern Ausgabe 4/2024
Die neue Ausgabe von KFZ-GEWERBE INTERN ist da und kann heruntergeladen werden >>>weiter
Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur
Unternehmen können noch bis einschließlich 1. November 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. >>>weiter
Cyberversicherung - Schutz bei Viren, Trojaner, Hackern & Co.
Ein harmlos wirkender E-Mail-Anhang, der unbedarfte Klick eines Mitarbeiters. Mehr braucht es nicht, um Opfer einer Cyberattacke zu werden. Hackerangriffe können ein ganzes Unternehmen zum Stillstand bringen. Die Folgen sind gravierend und können für kleinere Betriebe sogar das Aus bedeuten. Die Cyberversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen eines solchen Cyber-Schadens >>>weiter
Rechtsprechungsübersicht zur Sachmangelhaftung
Die als Nachschlagewerk konzipierte Rechtsprechungsübersicht zur Sachmangelhaftung mit Bezug zum Kfz-Gewerbe wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Berücksichtigt werden darin nunmehr auch die aufgrund der Reform des Sachmangelhaftungsrecht im Jahr 2022 geänderten und neu eingeführten Regelungen. Während das zuvor geltende Sachmangelhaftungsrecht nur wenige Regelungen enthielt, die ausschließlich für Verbraucher bzw. Verbrauchsgüterkaufverträge galten, differenzieren die neuen Regelungen viel stärker danach, ob es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher oder einen „sonstigen“ Käufer (z.B. einen Unternehmer) handelt.>>>weiter
Betrügerische E-Mails im B2B-Handel - Angebote von angeblich sofort verfügbaren Lagerfahrzeugen
In den letzten Monaten gab es einen besorgniserregenden Anstieg von betrügerischen E-Mails – beispielsweise mit einem angehängten „PKW-Restpostenkatalog“ festzustellen, welche insbesondere an gewerblich tätige Autohändler gerichtet waren und mit hohen Rabatten warben. Ziel der Betrüger ist es dabei, Händler in betrügerischer Absicht zu einer Überweisung des Kaufpreises für ein oder mehrere Fahrzeuge auf ihr Bankkonto zu veranlassen.
Vorgehensweise der Betrüger: >>>weiter
Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 02.10.2024
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