Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Anfang April 2024 ist die Cannabislegalisierung in Kraft getreten. Hierzu ergeben sich Fragen, wie im betrieblichen Kontext mit der Legalisierung umgegangen werden kann. Dies gilt für Kfz-Betriebe umso mehr, weil sie ein gefahrgeneigtes, zulassungspflichtiges Handwerk betreiben. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt mit der aktuellen Information „Fachbereich AKTUELL FBGIB-005“ Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Cannabislegalisierung im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. >>>weiter
Unser Kooperationspartner Ampere informiert | Jetzt Energieverträge prüfen lassen
Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt bietet eine seltene Gelegenheit für viele Unternehmen: langfristige Planungssicherheit und erhebliche Kosteneinsparungen – denn die Preise für Strom und Gas sind nach unsicheren Jahren deutlich gefallen!
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Neue StVZO Vorschrift zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen–Wohnwagen / Wohnmobile
Mit der am 20.06.2024 in Kraft getretenen 56. Sammelverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2024, S. 2204) wurde u.a. auch eine neue Vorschrift zur Prüfung von Flüssiggasanlagen anhand des "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" eingeführt. Danach sind Fahrzeughalter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen künftig verpflichtet, die Flüssiggasanlage ihrer Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen bzw. Wohnmobile nach dem Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) wiederkehrend alle 24 Monate (monatsgenau) prüfen zu lassen. >>> weiter
Neuwagenverkaufsbedingungen: AG Frankfurt/M. entscheidet zum Lieferverzug zugunsten des Verkäufers
Infolge der Halbleiterkrise kam es vermehrt zu teils erheblichen Verzögerungen bei der Auslieferung bestellter Neuwagen. So auch in dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall . Nachdem der Käufer den Händler nach den Regelungen der NWVB in Verzug gesetzt hatte, begehrte er Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von 5 % des für das Fahrzeug vereinbarten Kaufpreises nebst Zinsen und Erstattung weiterer Kosten. >>>weiter
Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 28.08.2024
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