Neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist in Kraft getreten

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 22.02.2024 veröffentlicht und ist am 23.02.2024 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ab dem 23.02.2024 alle NEU ausgestellten Label, Aushänge im Autohaus und jede NEU gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen muss!!!

Für vor dem 23.02.2024 erstellte Label, Aushänge und Werbung räumt die Verordnung Übergangsfristen ein und können wie folgt weiterverwendet werden:

  • Die Label am Fahrzeug und der Aushang im Autohaus können noch bis zum 01.05.2024 nach der alten Verordnung weiterverwendet werden.
  • Werbung im Internet kann noch bis zum 01.05.2024 nach der alten Verordnung weiterverwendet werden.
  • Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien können noch bis zum 01.08.2024 weiterverwendet werden.
  • Online-Archive mit Werbung im Internet oder Internetseiten mit nicht mehr aktiv verwendetem Werbematerial müssen nicht aktualisiert werden, sofern die Werbung im Internet vor dem 23.02.2024 geschaltet wurde.

Ausführliche Erläuterungen zu der neuen Pkw-EnVKV können als Download heruntergeladen werden.

Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 26.02.2024

Sie erhalten diesen Newsletter als Mitgliedsbetrieb im Kraftfahrzeuggewerbe Mecklenburg-Vorpommern. Wollen Sie diese Mitgliederinformationen nicht mehr erhalten, teilen Sie uns dies bitte unter info(at)kfz-mv(.)de mit.