Warnung vor unseriösen Angeboten in betrügerischen E-Mails
Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals auf unsere Mitgliederinformation 2/24 vom 19.01.2024 hinweisen.
Derzeit ist eine zunehmende Anzahl von Betrugsfällen im Autohandel aufgetreten. Dabei nutzen Kriminelle gefälschte Identitäten großer Automobilhandelsgruppen und täuschen Autohändler mit Angeboten stark rabattierter PKWs in E-Mails. Diese Fahrzeuge werden jedoch in Wahrheit nicht vom angegebenen Absender verkauft.
Die angeblichen Verkäufer fügen einer an Autohändler gerichteten E-Mail im Anhang einen „Restposten Katalog von Fahrzeugen“ mit hohen Rabattierungen bei und fordern diese auf, bei einem Bestellinteresse auf ihre E-Mail zu antworten. Antwortet ein Autohändler auf diese E-Mail, wird ihm sodann die Verfügbarkeit des Fahrzeugs bestätigt und ihm die Konditionen (Vorkasse) mitgeteilt. Anschließend versenden die „Verkäufer“ ein nach einer originären Rechnung des angeblichen Verkäufers aussehendes Dokument an die interessierten Autohändler. Als Bestätigung des Kaufvertrages wird verkäuferseitig darum gebeten, einen Zahlungsbeleg an die „Verkäufer“ per Mail zu senden.
Nachdem in solchen Fällen der Kaufpreis vom Autohändler an den angeblichen Verkäufer gezahlt wurde, brach der Kontakt zu diesem ab. Die Fahrzeuge wurden nicht geliefert. Er wurde Opfer einer betrügerischen Handlung.
Zur Vermeidung solcher Betrugsfälle sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:
E-Mail-Adresse Überprüfen: Achten Sie auf verdächtige Elemente in der Absenderadresse und der E-Mail-Domain.
Inhalt des Angebots: Seien Sie skeptisch bei zu guten oder verlockenden Angeboten. Bestätigen Sie Angebote durch direkten Kontakt mit dem anbietenden Unternehmen.
Zwei-Faktor-Authentisierung: Verifizieren Sie Angebote mit einer Kombination zweier unabhängiger Komponenten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den im Angebot angegebenen Ansprechpartner direkt über offizielle Kanäle.
Vorsicht bei Anhängen und Links: Öffnen Sie keine Anhänge oder folgen Sie keinen Links in verdächtigen E-Mails.
Grammatik- und Orthografie-Fehler: Prüfen Sie auf Grammatik- und Orthografie-Fehler sowie auf die Korrektheit der Angaben in Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz.
Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 29.01.2024
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