Warnung vor unseriösen Angeboten von „Restfahrzeugen“ mittels Übersendung einer betrügerischen E-Mai
Derzeit werden von Kriminellen per E-Mail - unter Beifügung eines „Restpostenkatalogs von Fahrzeugen“ – Fahrzeuge mit unüblich hohen Rabatten zum Kauf angeboten. Die angeblichen Verkäufer nutzen in ihrer Kommunikation dabei fortlaufend die unternehmerische Identität existierender Unternehmen und auch die Namen von tatsächlich existierenden Mitarbeitern dieser Unternehmen (meist größere Automobilhandelsgruppen); sie wollen sich auf diese Weise gegenüber den angeschriebenen Autohändlern als seriöse Verkäufer darstellen. Ziel der Kriminellen ist es, in betrügerischer Absicht die Autohändler zu einer Überweisung des Kaufpreises auf ihr Bankkonto zu veranlassen. >>>weiter
Fahrzeugzulassungen im Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern - Jahresbilanz
Wir informieren über die Entwicklung der Neuzulassungen und Besitzumschreibungen in Mecklenburg-Vorpommern. Auf Jahressicht 2023 wurden 27.824 Pkw in MV neu zugelassen und damit 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutlicher besser schlossen die Besitzumschreibungen ab. Mit 105.426 Einheiten war hier insgesamt ein Plus von +5,6 Prozent zu verzeichnen. >>> weiter
Sachmangelhaftung – Nacherfüllungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf nach neuem Kaufrecht
In einem Urteil des LG Düsseldorf zur Nacherfüllungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf nach neuem Kaufrecht, hatte das LG entschieden, dass die Käuferin (eine Verbraucherin) nicht wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war, weil sie dem Händler – obwohl dies nach dem neuen Kaufrecht nicht erforderlich war – eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte, die aber zu kurz bemessen und daher nach Ansicht des Gerichts nicht angemessen war. Gegen diese Entscheidung legte die Käuferin erfolgreich Berufung vor dem OLG Düsseldorf ein >>>weiter
Webinar: "Künstliche Intelligenz – Unnötiger Trend, Notwendigkeit oder Chance?"
Am 6.2.2024, von 10:00 bis 11:00 Uhr lädt der ZDK zu einem Webinar zum Thema Künstlicher Intelligenz (KI) mit Dr. Steven Zielke, Geschäftsführer mobilapp ein.
Dieses Webinar soll Autohäusern und Kfz-Werkstätten die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz vermitteln, ihnen eine Einordnung geben, erklären, was KI kann, aber auch nicht kann und welche Anwendungsmöglichkeiten es bereits im Kfz-Gewerbe gibt.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie den Anmeldelink enthält die beigefügte Einladung.
Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 19.01.2024
Sie erhalten diesen Newsletter als Mitgliedsbetrieb im Kraftfahrzeuggewerbe Mecklenburg-Vorpommern. Wollen Sie diese Mitgliederinformationen nicht mehr erhalten, teilen Sie uns dies bitte unter info(at)kfz-mv(.)de mit.