Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 22.07.2021 tritt am 27.06.2025 in Kraft und ist ab dem 28.06.2025 anzuwenden. Das Gesetz zielt darauf ab, den Abbau von Barrieren im Alltag voranzutreiben und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es besteht für Betriebe Handlungsbedarf, wenn sie den Anforderungen des BFSG unterliegen. Ob ein Betrieb den Anforderungen des BFSG unterliegt, kann von ihm hier geprüft werden.
Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce) aber auch z.B. Termin-buchungen ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können.
Betriebe, die weniger als zehn Personen beschäftigen und welche die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. € beläuft, unterliegen nicht den Vorgaben des BFSG.
Sollte der Betrieb den Anforderungen des BFSG unterliegen, müssen seine Webseiten, Apps und Online-Shops beispielsweise:
- In mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, also neben Schrift zum Beispiel eine Vorlesefunktion beinhalten.
- Die Texte müssen gut lesbar sein. Dies betrifft die Schriftgröße und den Kontrast.
- Die Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Betroffenen Betrieben empfehlen wir eine zügige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten IT-Dienstleister, um mit dessen Hilfe die relevanten Webseiten, Apps und Online-Shops entsprechend den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei gestalten zu lassen.
Sowohl den ZDH als auch den ZDK erreichten bereits gezielte Fragen von Betrieben zur konkreten Auslegung der Vorschriften zur Barrierefreiheit. Antworten wurden gemeinsam unter Federführung des ZDH in die anliegenden FAQ eingearbeitet. Der U-Info beigefügt sind die vom ZDK unterstützten ZDH-Materialien
• Praxis Recht „Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten“ (Anlage 1)
• Praxis Recht „Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten“ (FAQ) (Anlage 2)
Weitergehende Informationen zum BFSG sowie zu dessen Umsetzung sind auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in Form von FAQ und Leitlinien abrufbar.