28.11.2024
BGH-Urteil zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage für einen Fahrzeugschaden
Der BGH hat entschieden, dass der Nutzer einer Waschanlage darauf vertrauen darf, dass sein marktgängiges, serienmäßig ausgestattetes und in ordnungsgemäßem Zustand befindliches Fahrzeug, so, wie es ist, also mitsamt den serienmäßig außen angebrachten Teilen, unbeschädigt aus dem Waschvorgang hervorgehen wird.
Im Falle einer Beschädigung eines solchen Fahrzeugs kommt eine Schadensersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers in Betracht.
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