Der Meister wird in der Werkstatt und nicht am Schreibtisch gebraucht!

Diese Aussage verdeutlicht das Hauptproblem der rund 40.000 mittelständischen Handels- und Handwerksbetriebe der Kfz-Branche beim Thema Bürokratie in Deutschland. Der seit Jahren insbesondere in Kfz-Unternehmen wachsende Berg an bürokratischen Aufgaben bindet enorme Arbeitskapazitäten, die dringend in den Verkaufsräumen und Werkstätten gebraucht werden. Darunter leiden sowohl Kun-den als auch das gesamte Kfz-Gewerbe. Die unternehmerische Schmerzgrenze ist längst überschritten!

Das Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe fordert daher vom Gesetz- und Verordnungsgeber ein Sofortprogramm zur bürokratischen Entlastung des mittelständischen Kfz-Gewerbes, denn das Bürokratieentlastungsgesetz springt viel zu kurz. Bereits die folgenden Maßnahmen als Vorschlag für ein solches Sofortprogramm könnten dazu beitragen, mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe des Kfz- und Karosseriehandwerks herbeizuführen:

1. Keine Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung)
Fortsetzung der Reform der Mess- und Eichverordnung durch die Anpassung des § 34 MessEV. Analog zu den Abgas-Messgeräten sollten eichpflichtige Messgeräte, wie beispielsweise Ma-nometer, nicht mehr der Eichpflicht unterliegen, wenn sie im Rahmen der technischen Fahr-zeugüberwachung eingesetzt und auch kalibriert werden. Dadurch ließen sich bei den 500.000 jährlich durchgeführten Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe überdies 2,1 Millionen Euro einsparen.

2. PKW-EnVKV praxisnäher gestalten
Die europäischen und nationalen Regelungen bezüglich der Unternehmenswerbung müssen wesentlich entschärft und praxisnaher gestaltet werden. Bereits heute ist eine verbraucher-orientierte Produktwerbung für die Kfz-Betriebe, beispielsweise durch die jüngst aktualisierte PKW-EnVKV, kaum noch möglich, ohne sich gleichzeitig einer Abmahngefahr auszusetzen.

3. Arbeitszeitflexibilisierung
Eine Änderung des §3 ArbZG hätte weitreichende positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in den Betrieben, der immer mehr Flexibilität erfordert. Gerade Kfz-Unternehmen mit Ab-schlepp- und Notfalldiensten geraten angesichts der aktuellen Gesetzgebung immer wieder an ihre Grenzen, da viele dieser Aktivitäten häufig außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten anfallen und die begrenzten Mitarbeiterkapazitäten erst mit großer Zeitverzögerung einge-setzt werden können.

4. Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§5 Abs. 2 BQFG muss insofern angepasst werden, dass die Unterlagen über ausländische Aus-bildungs- und Befähigungsnachweise auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies beschleunigt die Antragstellung, spart etwaige Übersetzungskosten und fördert die Er-werbsmigration

5. Geldwäscheprävention
Die aktuell notwendige Doppelerfassung von Unternehmensdaten sowohl im Transparenz- als auch im Handelsregister könnte durch eine staatlicherseits vorgenommene Spiegelung der Register und einen öffentlichen Glauben bezüglich des Tranzparenzregisters vermieden werden. Dadurch ließen sich auch fehleranfällige Eintragungen verhindern.
Unseren vollständigen Katalog zum Bürokratieabbau finden Sie unter www.kfzgewerbe.de.